Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

MoreFire Text in Kreisform: Online Marketing seit 2005

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 – European Accessibility Act (EAA) – in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden, sodass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen.

Das Gesetz betrifft insbesondere Unternehmen, die digitale oder elektronische Produkte und Dienstleistungen bereitstellen.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG gilt nicht für alle Produkte und Services, sondern für klar definierte Kategorien. Dazu gehören unter anderem:

Produkte

  • Computer, Notebooks und Bildschirme

  • Smartphones, Tablets und andere Endgeräte

  • E-Book-Lesegeräte

  • Zahlungsterminals und Selbstbedienungsautomaten, die für Konsumenten zugänglich sind

Dienstleistungen

  • E-Commerce & Online-Shops

  • Digitale Dienste, z. B.:

    • Telekommunikationsdienste

    • Bank- und Finanzdienstleistungen

  • E-Book-Dienste

  • Beförderungsdienste, soweit sie digitale Informationen bereitstellen

Wichtig:
Das Gesetz verlangt nicht, dass jede Website barrierefrei sein muss. Es betrifft nur Websites, Apps und Plattformen, die als Teil einer betroffenen Dienstleistung betrieben werden (z. B. Online-Shops, Banking, Ticketbuchung etc.).

Was bedeutet das BFSG konkret für Unternehmen?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre betroffenen Produkte und Dienstleistungen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen, insbesondere:

  • Digitale Barrierefreiheit nach anerkannten Standards (z. B. WCAG)

  • Bedienbarkeit ohne Maus, per Tastatur oder alternativen Eingabegeräten

  • Verständliche Bereitstellung von Informationen

  • Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern

  • Barrierefreie Gestaltung digitaler Kundenschnittstellen (z. B. Online-Shop, Banking-App)

Unternehmen sollten frühzeitig:

  • Accessibility-Checks durchführen

  • Entwicklungs- und Qualitätsprozesse anpassen

  • interne Verantwortlichkeiten für Barrierefreiheit definieren

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Die konkreten Sanktionen hängen von der Art des Verstoßes und dem jeweiligen Landesrecht ab. Möglich sind:

  • Marktüberwachungsmaßnahmen (Behörden können Produkte/Dienstleistungen beanstanden oder deren Bereitstellung untersagen)

  • Rückrufe nicht konformer Produkte

  • Verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die auch Bußgelder bis 100.000 € umfassen können

  • Abmahnungen (z. B. durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände)

  • Reputationsschäden

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Das BFSG sieht Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor – allerdings nur in Bezug auf Dienstleistungen, nicht zwingend für Produkte.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die:

  • weniger als 10 Beschäftigte,

  • und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme haben.

Diese Unternehmen müssen die Vorgaben für Dienstleistungen nicht erfüllen.
Bei Produkten gelten die Anforderungen weiterhin, wenn das Unternehmen entsprechende Geräte auf den Markt bringt.

Hier findest Du weitere Infos zum BFSG

Mit glücklichen Kunden mehr Umsatz machen: So geht’s!

Mit einer guten User Experience sorgst Du dafür, dass aus Kunden Fans werden – wir zeigen Dir, wie das in der Praxis funktioniert.

Kontakt

Mehr Feuer für Dein Online Marketing?

Willst Du wissen, wie Du Growth Marketing in Deinem Unternehmen einsetzten kannst? Dann sollten wir unbedingt miteinander reden. Mit unserem Know-how und unserer Erfahrung können wir Dir ganz bestimmt helfen.