anonymizeIP

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Die Funktion anonymizeIP dient der Anonymisierung von IP-Adressen in Google Analytics und ist ein zentraler Bestandteil für die datenschutzkonforme Webanalyse. Sie stellt sicher, dass die vollständige IP-Adresse von Website-Besucher:innen nicht gespeichert oder dauerhaft verarbeitet wird.

Die IP-Anonymisierung ist besonders im Kontext der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) von großer Bedeutung, da IP-Adressen als personenbezogene Daten gelten.

Was bedeutet anonymizeIP?

Mit der Funktion anonymizeIP wird die IP-Adresse der Nutzer:innen vor der weiteren Verarbeitung gekürzt, sodass kein vollständiger Personenbezug mehr möglich ist. Dabei werden Teile der IP-Adresse entfernt oder auf „null“ gesetzt, bevor die Daten gespeichert oder weiterverarbeitet werden.

Google selbst beschreibt die Funktionsweise wie folgt:

  • Bei IPv4-Adressen wird das letzte Oktett auf null gesetzt

  • Bei IPv6-Adressen werden die letzten 80 Bits entfernt

Die vollständige IP-Adresse wird dadurch nicht dauerhaft gespeichert.

anonymizeIP in Google Analytics Universal vs. GA4

Universal Analytics (eingestellt)

In Universal Analytics musste anonymizeIP aktiv per Code eingebunden werden. Ohne diese Funktion war die Nutzung aus Datenschutzsicht problematisch.

Google Analytics 4 (aktueller Standard)

In GA4 ist die IP-Anonymisierung standardmäßig aktiv und kann nicht deaktiviert werden. Das bedeutet:

  • IP-Adressen werden automatisch anonymisiert

  • Eine manuelle Einbindung von anonymizeIP ist nicht mehr notwendig

  • Die Datenschutzkonformität ist technisch bereits berücksichtigt

Trotzdem bleiben weitere Pflichten wie:

  • Einbindung eines Consent-Banners

  • Abschluss eines AV-Vertrags mit Google

  • Datenschutz-Hinweise auf der Website
    weiterhin verpflichtend.

Warum ist anonymizeIP datenschutzrechtlich so wichtig?

Die IP-Adresse zählt laut DSGVO zu den personenbezogenen Daten, da sie Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen kann. Ohne Anonymisierung wäre:

  • eine eindeutige Identifikation möglich

  • die Nutzung von Google Analytics in vielen Fällen rechtswidrig

  • ein hohes Abmahn- und Bußgeldrisiko gegeben

Die IP-Anonymisierung reduziert das Datenschutzrisiko erheblich, ersetzt jedoch nicht weitere rechtliche Pflichten.

anonymizeIP & Consent-Management

Auch mit aktivierter IP-Anonymisierung gilt:

  • Tracking darf erst nach aktiver Einwilligung der Nutzer:innen erfolgen

  • anonymizeIP allein reicht nicht für eine DSGVO-konforme Nutzung aus

  • ein korrekt konfiguriertes Consent-Management-Tool ist weiterhin Pflicht

Die Einwilligung betrifft insbesondere:

Häufige Missverständnisse rund um anonymizeIP

  • anonymizeIP macht Google Analytics nicht automatisch vollständig DSGVO-konform

  • Die IP-Anonymisierung ersetzt keine Datenschutzerklärung

  • Sie ersetzt keinen Consent-Banner

  • Sie verhindert keine sonstige Datenerhebung, sondern reduziert nur den Identifikationsgrad

Hier erfährst Du mehr über Google Analytics!

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