Die Funktion anonymizeIP dient der Anonymisierung von IP-Adressen in Google Analytics und ist ein zentraler Bestandteil für die datenschutzkonforme Webanalyse. Sie stellt sicher, dass die vollständige IP-Adresse von Website-Besucher:innen nicht gespeichert oder dauerhaft verarbeitet wird.
Die IP-Anonymisierung ist besonders im Kontext der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) von großer Bedeutung, da IP-Adressen als personenbezogene Daten gelten.
Mit der Funktion anonymizeIP wird die IP-Adresse der Nutzer:innen vor der weiteren Verarbeitung gekürzt, sodass kein vollständiger Personenbezug mehr möglich ist. Dabei werden Teile der IP-Adresse entfernt oder auf „null“ gesetzt, bevor die Daten gespeichert oder weiterverarbeitet werden.
Google selbst beschreibt die Funktionsweise wie folgt:
Bei IPv4-Adressen wird das letzte Oktett auf null gesetzt
Bei IPv6-Adressen werden die letzten 80 Bits entfernt
Die vollständige IP-Adresse wird dadurch nicht dauerhaft gespeichert.
In Universal Analytics musste anonymizeIP aktiv per Code eingebunden werden. Ohne diese Funktion war die Nutzung aus Datenschutzsicht problematisch.
In GA4 ist die IP-Anonymisierung standardmäßig aktiv und kann nicht deaktiviert werden. Das bedeutet:
IP-Adressen werden automatisch anonymisiert
Eine manuelle Einbindung von anonymizeIP ist nicht mehr notwendig
Die Datenschutzkonformität ist technisch bereits berücksichtigt
Trotzdem bleiben weitere Pflichten wie:
Einbindung eines Consent-Banners
Abschluss eines AV-Vertrags mit Google
Datenschutz-Hinweise auf der Website
weiterhin verpflichtend.
Die IP-Adresse zählt laut DSGVO zu den personenbezogenen Daten, da sie Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen kann. Ohne Anonymisierung wäre:
eine eindeutige Identifikation möglich
die Nutzung von Google Analytics in vielen Fällen rechtswidrig
ein hohes Abmahn- und Bußgeldrisiko gegeben
Die IP-Anonymisierung reduziert das Datenschutzrisiko erheblich, ersetzt jedoch nicht weitere rechtliche Pflichten.
Auch mit aktivierter IP-Anonymisierung gilt:
Tracking darf erst nach aktiver Einwilligung der Nutzer:innen erfolgen
anonymizeIP allein reicht nicht für eine DSGVO-konforme Nutzung aus
ein korrekt konfiguriertes Consent-Management-Tool ist weiterhin Pflicht
Die Einwilligung betrifft insbesondere:
Cookies
User-IDs
Werbetracking
anonymizeIP macht Google Analytics nicht automatisch vollständig DSGVO-konform
Die IP-Anonymisierung ersetzt keine Datenschutzerklärung
Sie ersetzt keinen Consent-Banner
Sie verhindert keine sonstige Datenerhebung, sondern reduziert nur den Identifikationsgrad
Hier erfährst Du mehr über Google Analytics!
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